Änderung der Mehrwertsteuersätze für die Schweiz zum 01.01.2011!!!
Die Schweiz erhöht zum 01.01.2011 die Mehrwertsteuer auf u.a. 8%.
Entscheidend dafür ist der Termin der Leistung, d.h. wird heute eine Auftragsbestätigung für das Jahr 2011 erstellt, sollte schon jetzt der neue Steuersatz berücksichtigt werden.
Bei langfristigen Leistungen (z.B. Vermietungen, die vor dem Jahreswechsel beginnen und nach dem Jahreswechsel enden) empfehlen wir eine Aufteilung der Vorgänge:
Eine AB/Rechnung bis zum Jahresende 7,6% und eine weitere AB/Rechnung ab 2011 mit 8%.
Die Umstellung Ihres PC-Kaufmann ist mit größerem logistischem Aufwand verbunden und läuft daher in zwei Phasen ab:
Erste Phase
Installation des PC-Kaufmann Professional 2010: Eine Umstellung auf die neuen MwSt.-Sätze ist nur mit dieser Version möglich. Eine Umstellung mit anderen Versionen ist technisch nicht möglich bzw. nicht update-fähig.
DIESE PHASE MUSS AUS LOGISTISCHEN GRÜNDEN BIS ZUM 30.06.2010 BEI IHNEN ABGESCHLOSSEN SEIN.
Zweite Phase
Umstellung eines BESTEHENDEN Mandanten: Ihre bestehenden Mandanten müssen umgestellt werden. Hierbei handelt es sich um einen komplexen Ablauf, der mit der Norm für die Version 2011 durchgeführt werden muss, da die Datenbank ansonsten nicht update-fähig ist. Eine falsche Umstellung ist nicht reversibel.
DIESE PHASE MUSS AUS LOGISTISCHEN GRÜNDEN BIS ZUM 31.08.2010 BEI IHNEN ABGESCHLOSSEN SEIN.
Wird eine der beiden Phasen nicht durchgeführt, können Sie im Jahr 2011 keine Rechnungen erfassen!!!
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